Pension Liability Transfer / Buy-Out
Übernahme und dauerhafte, professionelle
Verwaltung von Pensionsverpflichtungen
Pension Liability Transfer (PLT)
Hintergrund
Zahlreiche Unternehmen haben die Versorgungslandschaft für aktive Mitarbeiter auf beitragsorientierte Zusagen im Sinne sog. Hybrider DC-Pläne umgestellt und klassische Defined Benefit (DB) Pensionspläne geschlossen. Diese geschlossenen Zusagen gegenüber ehemaligen Mitarbeiterinnen oder deren Angehörigen können durch eine Abspaltung oder Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz (§ 123 Abs. 2 bzw. Abs. 3 UmwG) auf einen separaten Rechtsträger (eine sogenannte Rentnergesellschaft) übertragen werden. Dies wird als Pension Liability Transfer bezeichnet. Funding Solutions übernimmt und verwaltet diese Rentnergesellschaften auf der Funding Solutions Governance Plattform.
Vorteile eines Pension Liability Transfers (PLT)
Etablierter Transaktionsprozess
1
Rechtliche Enthaftung
Pensionsverbindlichkeiten werden im Ergebnis rechtlich enthaftend auf eine Rentnergesellschaft übertragen.
Bei sachgerechter Übertragung verbleibt eine Eventualverpflichtung für die in den ersten 10 Jahren fälligen Verpflichtungen (§ 133 UmwG). Dieses Risiko kann bspw. durch CDI oder eine Bankgarantie mitigiert werden.
2
Ökonomische Befreiung
Sämtliche Risiken wie Kapitalanlagerisiko, Inflation und Langlebigkeit werden im Rahmen der Übertragung adressiert. Nachschussrisiken können ausgeschlossen werden.
3
Bilanzielle Entlastung
Ausbuchung (Settlement) und Immunisierung der Bilanz nach HGB, IFRS oder US-GAAP möglich. Sämtliche bilanziellen GuV und Bilanzeffekte können neutralisiert werden.
4
Administrative Vereinfachung
Administrationsaufwand wird vollständig ausgelagert, wobei bestehende Partner eingebunden werden können.
5
Sicherheit der bAV
Kapitalgedeckte Absicherung der Betriebsrente und Insolvenzsicherung durch eine externe Gruppentreuhand.
Vorrangige Absicherung der nicht durch den PSVaG besicherten Verpflichtungen.
Pensionsverpflichtung
Die Pensionszusagen an Rentner und UVAs werden auf die Rentnergesellschaft abgespalten oder ausgegliedert (§ 123 Abs. 2 bzw. Abs. 3 UmwG).
Rentnergesellschaft
Die Rentnergesellschaft wird im Rahmen eines Share-Deals an Funding Solutions übergeben. Das Vermögen wird in das CTA übertragen.

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Pension Buyout und Rentnergesellschaft in portfolio institutionell
Portfolio institutionell berichtet zur Rentnergesellschaft am Beispiel des erfolgreich umgesetzten Pension Buyouts von gategroup und FSD.