Pension Liability Transfer / Buy-Out

Übernahme und dauerhafte, professionelle
Verwaltung von Pensionsverpflichtungen

Pension Liability Transfer (PLT)

Hintergrund

Zahlreiche Unternehmen haben die Versorgungslandschaft für aktive Mitarbeiter auf beitragsorientierte Zusagen im Sinne sog. Hybrider DC-Pläne umgestellt und klassische Defined Benefit (DB) Pensionspläne geschlossen. Diese geschlossenen Zusagen gegenüber ehemaligen Mitarbeiterinnen oder deren Angehörigen können durch eine Abspaltung oder Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz (§ 123 Abs. 2 bzw. Abs. 3 UmwG) auf einen separaten Rechtsträger (eine sogenannte Rentnergesellschaft) übertragen werden. Dies wird als Pension Liability Transfer bezeichnet. Funding Solutions übernimmt und verwaltet diese Rentnergesellschaften auf der Funding Solutions Governance Plattform.

Vorteile eines Pension Liability Transfers (PLT)

Etablierter Transaktionsprozess

1

Rechtliche Enthaftung

Pensionsverbindlichkeiten werden im Ergebnis rechtlich enthaftend auf eine Rentnergesellschaft übertragen.

Bei sachgerechter Übertragung verbleibt eine Eventualverpflichtung für die in den ersten 10 Jahren fälligen Verpflichtungen (§ 133 UmwG). Dieses Risiko kann bspw. durch CDI oder eine Bankgarantie mitigiert werden.

 

2

Ökonomische Befreiung

Sämtliche Risiken wie Kapitalanlagerisiko, Inflation und Langlebigkeit werden im Rahmen der Übertragung adressiert. Nachschussrisiken können ausgeschlossen werden.

 

3

Bilanzielle Entlastung

Ausbuchung (Settlement) und Immunisierung der Bilanz nach HGB, IFRS oder US-GAAP möglich. Sämtliche bilanziellen GuV und Bilanzeffekte können neutralisiert werden.

 

4

Administrative Vereinfachung

Administrationsaufwand wird vollständig ausgelagert, wobei bestehende Partner eingebunden werden können.

 

5

Sicherheit der bAV

Kapitalgedeckte Absicherung der Betriebsrente und Insolvenzsicherung durch eine externe Gruppentreuhand.

Vorrangige Absicherung der nicht durch den PSVaG besicherten Verpflichtungen.

 

Pensionsverpflichtung

Die Pensionszusagen an Rentner und UVAs werden auf die Rentnergesellschaft abgespalten oder ausgegliedert (§ 123 Abs. 2 bzw. Abs. 3 UmwG). 

Rentnergesellschaft

Die Rentnergesellschaft wird im Rahmen eines Share-Deals an Funding Solutions übergeben. Das Vermögen wird in das CTA übertragen. 

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